Inklusion

Inklusion

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) ist Inklusion die verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten sowie aller Bildungseinrichtungen.

In Bayern wurde mit der Reform des BayEUG im Jahr 2003 der Zugang zur allgemeinen Schule für die meisten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rechtlich ermöglicht. Seit dem Schuljahr 2015/16 hat die Grundschule Leipheim das Schulprofil Inklusion. Im Schuljahr 2021/22 wurde es auch in der Mittelschule etabliert.  

Dies beinhaltet das gemeinsame Leben und Lernen der Kinder mit ihren individuell unterschiedlichen Stärken und Schwächen. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden deshalb an unserer Schule gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet.

Dafür stellt die Grundschule und Mittelschule Förderstunden zur Verfügung. Zusätzlich unterstützen Herr Herold, Frau Götz, Frau Jakubzik und Frau Schmid vom Sonderpädagogischen Förderzentrum Ichenhausen die Schule mit insgesamt 13 Stunden. 

Die Aufgaben dieser SonderpädagogInnen sind neben der Förderung der Kinder auch die Diagnostik und die Beratung.

Im Unterricht, in kleinen Gruppen, gegebenenfalls sogar in Einzelfördermaßnahmen wird durch diese Maßnahmen das Potential von Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Entfaltung gebracht. Durch die Weiterentwicklung von individuellen Kompetenzen, die für das Erreichen von Lernzielen nötig sind, können die Kinder am Unterricht im Klassenverbund wieder aktiv teilnehmen.