Gemeinde Leipheim

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Neuigkeiten an der Schule

Neuerungen zum Übertrittsverfahren der 4. Klassen

Liebe Eltern,

für den Fall der Schulöffnung am 20.04.2020 gelten veränderte Übertritts-bedingungen aufgrund der gegenwärtigen Corona-Krise.
 
Ich habe für Sie die wichtigsten Punkte tabellarisch zusammengefasst, den Brief „Informationen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4 in 2020“ vom Kultusministerium entnehmen Sie bitte der Anlage.
 
Informationen zum Übertrittsverfahren für den Fall der Schulöffnung am 20.04.2020

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: 

1. Übertrittszeugnis

- In Abweichung von § 6 Abs. 3 Satz 1 GrSO erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen das Übertrittszeugnis nicht am 4. Mai, sondern am 11. Mai 2020. Eine weitere Verschiebung des Termins ist insbesondere aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich. 
- In Abweichung von § 6 Abs. 4 GrSO enthält das Übertrittszeugnis  ausschließlich Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU), keine Verbalbeurteilungen in den einzelnen Fächern.
- Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten können sehr kurz gehalten werden.
- Das Eintragungsfeld „ergänzende Bemerkungen“ eröffnet den Eltern ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall.
- eine Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU
- eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist. 

2. Probearbeiten

- Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU im Zeitraum vom 20.04.2020 bis zum Übertrittszeugnis gelten abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO Sonderregelungen.
- Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März 2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. 
- An den Grundschulen werden mit Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler bis zum Übertrittszeugnis keine verpflichtenden Probearbeiten mehr gefordert. 
- Die Grundschule bietet in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils eine Probearbeit mit der Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an. 
- Über eine Teilnahme an der Probearbeit bzw. über die Frage, ob die erzielte Note in die Jahresfortgangsnote und damit in das Übertrittszeugnis eingebracht werden soll, entscheiden die Erziehungsberechtigten nach Bekanntgabe der Note. 

3. Zeitlicher Rahmen

- Für die bis zum Übertrittszeugnis anzubietenden Probearbeiten steht aus heutiger Sicht folgender Zeitrahmen zur Verfügung: 
 
Woche 1 (20.04. – 24.04.): 
- Wiederholung, Übung, Sicherung von Inhalten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU 
- Schriftliche Ankündigung der Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 mit erforderlicher Vorlaufzeit von mindestens einer Woche und Berücksichtigung der amtlichen Vorgabe, dass höchstens zwei Probearbeiten pro Woche geschrieben werden sollen (§ 10 Abs. 2 GrSO)
- Schriftliche Information der Erziehungsberechtigten zum Leistungsstand in den Fächern Deutsch, Mathematik, HSU zum Stand 13.03.2020
 
Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.):
Durchführung der Probearbeiten auf freiwilliger Basis mit der Maßgabe, dass nur abgeprüft werden kann, was (auch bereits vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich erarbeitet und ausreichend gesichert ist. In den Fächern Deutsch bzw. Mathematik bieten sich hierfür insbesondere die Lernbereiche Lesen, Texte verfassen oder Richtig schreiben bzw. der Lernbereich Zahlen und Operationen 

4. Anmeldetermine und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
-       Die Anmeldung für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums erfolgt im Zeitraum 18.05. – 22.05.2020.
-       Der Probeunterricht an Realschulen und Gymnasien findet vom 26.05. – 28.05. 2020 statt.
 
 
Mit herzlichen Grüßen
Stefanie Schmid