Gemeinde Leipheim

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Neuigkeiten an der Schule

Notfallbetreuung

Neue Regelung für die Notfallbetreuung: Stand 27.04.2020
Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist weiterhin, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und die Kinder …

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite des Kultusministeriums.
Falls Ihr Kind in der Schule betreut werden soll, dann informieren Sie uns bitte mindestens einen Tag vorher, Telefonnummer der Schule: 08221/7701. Schicken Sie Ihr Kind bitte nur mit dem ausgefüllten Notbetreuungsblatt.