Liebe Eltern,
alle Kinder, die bis zum 30.9.2025 sechs Jahre alt werden, gelten als schulpflichtig und müssen zur Schuleinschreibung kommen.
Kinder, die zwischen dem 01.10.2025 und 31.12.2025 sechs Jahre werden, sind sogenannte „Kann Kinder“. Diese werden nur dann im September 2025 eingeschult, wenn Sie als Eltern dies wünschen und einen entsprechenden Antrag bei der Schule oder dem Kindergarten abgegeben haben.
Die Schuleinschreibung findet am Mittwoch, den 12. März 2025 statt.
In den kommenden Tagen erhalten alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im September 2025 eingeschult werden, Post von der Schule.
Mit diesem Schreiben bitten wir Sie uns alle Informationen und Dokumente zukommen zu lassen, die wir für die Schuleinschreibung benötigen.
Sie haben in diesem Jahr zum ersten Mal die Möglichkeit diese geforderten Unterlagen in digitaler Form der Schule zukommen zu lassen.
Bitte scannen Sie dazu den oben rechtsstehenden QR-Code ab und füllen Sie die entsprechenden Formulare aus. Auch können Sie alle notwendigen Bescheinigungen hochladen.
Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig:
Unter folgendem Link können Sie dazu ein Erklärvideo zur Hilfe nehmen:
Wir bitten Sie recht herzlich für einen reibungslosen am Tag der Schuleinschreibung die digitale Schulanmeldung bis zum 14.02.2025 zu erledigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Vorgang nur einmal abschicken können und daher wäre es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Daten und Unterlagen gleich beifügen.
Fehlende Unterlagen dürfen Sie jederzeit bei uns im Sekretariat abgeben.
Den genauen Termin, wann Sie mit Ihrem Kind am 12. März 2025 kommen soll, erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben.
Folgende besondere Regelung gilt für Kinder, die zwischen dem 01. Juli und 30. September 2025 sechs Jahre alt werden:
Diese gelten als Korridorkinder und deren Einschulung kann auf Antrag der Eltern um ein Jahr verschoben werden. Die Eltern der betroffenen Kinder haben von uns den dazugehörigen Antrag mit dem Anschreiben erhalten.
Kinder, die zwischen dem 01.10.2025 und 31.12.2025 sechs Jahre alt werden, sind sogenannte Kann-Kinder und werden nur auf Antrag der Eltern eingeschult. Diesen Antrag müssen Sie bei der Schule oder beim zuständigen Kindergarten abgeben.
Wir freuen uns auf Ihr Kind und heißen es recht herzlich an der Grundschule Leipheim willkommen.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch im Sekretariat melden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Sendler, Konrektor